NATO Bomben auf Jugoslawien - Ein Blick hinter die Rhetorik
Der durch die Kosovo-Krise ausgelöste Bombenkrieg der NATO (in erster Linie der USA) wurde vielfach hinterfragt. Eine Menge wurde darüber geschrieben. Ich möchte dem einige allgemeine Anmerkungen hinzufügen und mich dabei auf Fakten stützen, die nicht ernsthaft angezweifelt werden.
Zwei Grundfragen stellen sich:
Was sind die anerkannten und anwendbaren «Regeln der Weltordnung»? Und
Inwieweit gelten diese oder andere Erwägungen im Fall des Kosovo?
1. Anerkannte und anwendbare «Regeln der Weltordnung»
Die für alle Staaten verbindliche internationale Gesetzlichkeit und internationale Ordnung stützen sich auf die UN-Charta und entsprechende Resolutionen sowie Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs. Diese besagen in Kürze: Die Drohung mit oder die Anwendung von Gewalt sind verboten, sofern sie nicht ausdrücklich vom Sicherheitsrat angeordnet werden, nachdem dieser festgestellt hat, daß friedliche Mittel versagt haben; oder aber im Falle der Selbstverteidigung gegen einen «bewaffneten Angriff» (ein eng umrissenes Konzept), bis der Sicherheitsrat tätig wird.
Dazu ist allerdings mehr zu sagen. Es besteht ein gewisses Spannungsverhältnis, wenn nicht gar ein direkter Widerspruch zwischen den in der UN-Charta festgelegten Regeln der Weltordnung und den in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte benannten Rechten, diesem zweiten Pfeiler der nach dem zweiten Weltkrieg auf Initiative der USA etablierten Weltordnung. Die UN-Charta verbietet gewaltsame Verletzungen staatlicher Souveränität; die Menschenrechtserklärung garantiert den Schutz der Individuen vor staatlicher Unterdrückung. Aus dieser Spannung ergibt sich das Problem der «Intervention aus humanitären Gründen». Es ist ein solches Recht auf «Intervention aus humanitären Gründen», was die US/NATO im Kosovo für sich reklamieren und was im allgemeinen von der veröffentlichten Meinung und der Berichterstattung (im letzteren Fall reflexhaft, schon durch die schiere Wahl der Terminologie) befürwortet wird.
Das Problem wird in einem Bericht der New York Times vom 27. März thematisiert unter der Schlagzeile: «Rechtsgelehrte befürworten die Anwendung von Gewalt» im Kosovo. Ein Beispiel dafür wird genannt: Allen Gerson, vormaliger Berater der US-Vertretung bei der UNO. Zwei weitere Rechtswissenschaftler werden zitiert: Einer, Ted Galen Carpenter, «wetterte gegen die Argumente der Regierung» und wies das von ihr reklamierte Recht auf Intervention entschieden zurück. Der dritte ist Jack Goldsmith, ein Spezialist für internationales Recht aus Chicago; er meint, daß die Kritiker des Bombenkrieges der NATO «sich auf rechtlich abgesicherte Argumente stützen können», daß jedoch «viele Leute glauben, es gebe eine Ausnahme [für eine Intervention aus humanitären Gründen] als Ding der Gewohnheit und Praxis». Soweit zu den Belegen, die zur Rechtfertigung der in der Schlagzeile proklamierten Behauptung angeboten werden.
Die Feststellung von Goldsmith ist nachvollziehbar, zumindest wenn man unterstellt, daß für die Definitionen von «Gewohnheit und Praxis» Tatsachen eine Rolle spielen. Ferner sollte man die Selbstverständlichkeit im Auge behalten, daß das «Recht auf Intervention aus humanitären Gründen», wenn es denn existiert, den «guten Glauben» der lnterventen voraussetzt, und daß eine solche Annahme sich nicht auf deren schöne Worte, sondern auf ihr tatsächliches Verhalten stützen muß - insbesondere darauf, daß sie auch bislang in ihrem Tun die Prinzipien internationalen Rechts, die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshof usw. beachtet haben. Das ist in der Tat eine Binsenweisheit, zumindest wenn es andere betrifft. Man denke z.B. an die Angebote des Iran, in Bosnien zu intervenieren, um Massaker zu verhindern, als der Westen dies noch nicht tun wollte. Diese Angebote wurden der Lächerlichkeit preisgegeben (tatsächlich ignoriert); wenn es dafür einen Grund gab außer dem, sich den Mächtigen anzupassen, dann war es der, daß dem Iran kein «guter Willen» zugebilligt werden konnte. Ein rational denkender Mensch muß dabei natürlich die Frage stellen: Ist das iranische Register in Sachen Intervention und Terror schlimmer als das der USA? Und weiter: Warum sollten wir grade dem Staat «guten Glauben» unterstellen, der als einziger ein Veto gegen jene Resolution des Sicherheitsrates eingelegt hat, die alle Staaten zur Beachtung internationalen Rechts aufrief? Und was sagt seine Geschichte? Einen Diskurs, in dem solche Fragen keine wesentliche Rolle spielen, werden ehrliche Leute kurzerhand als doktrinäres Gerede abtun. Wieviel von dem - in den Medien oder anderswo - Veröffentlichten hält wohl einer solchen elementaren Prüfung stand?
2. Treffen diese oder andere Überlegungen auf das Kosovo-Problem zu?
Im vergangenen Jahr gab es eine menschliche Katastrophe im Kosovo, die weitgehend den jugoslawischen Streitkräften anzulasten war. Opfer waren hauptsächlich die albanischen Kosovaren, die ca. 90 Prozent der Bevölkerung in diesem jugoslawischen Gebiet stellen. Die übliche Schätzung spricht von 2000 Toten und hunderttausenden Flüchtlingen.
In einem Fall wie diesem haben Außenstehende drei Möglichkeiten. Sie können die Katastrophe noch zu verschärfen suchen; nichts tun; versuchen, die Katastrophe zu lindern. Für diese Handlungsmöglichkeiten können andere zeitgenössische Fälle als Beispiel dienen. Betrachten wir also ein paar von etwa ähnlichem Gewicht und fragen danach, wo der Kosovo-Konflikt einzuordnen ist.
A. Kolumbien: Nach Schätzungen des US-Außenministeriums werden dort jährlich von der Regierung und ihren paramilitärischen Verbündeten ähnlich viele Menschen aus politischen Gründen umgebracht wie im Kosovo; und mehr als eine Million Menschen sind vorwiegend wegen solcher Grausamkeiten auf der Flucht. Kolumbien aber war das Land der westlichen Hemisphäre, das die meisten Waffenlieferungen und militärische Ausbildungshilfe aus den USA erhielt, während in den 90er Jahren die Gewalt dort eskalierte; diese Hilfe wird derzeit noch verstärkt unter dem Vorwand, es werde ein «Drogenkrieg» geführt, was fast alle ernstzunehmenden Beobachter verneinen. Die Clinton-Regierung war besonders voll des Lobes für Präsident Gaviria, dessen Amtszeit nach Aussagen von Menschenrechtsorganisationen für «ein erschreckend hohes Niveau der Gewalt» verantwortlich war, das selbst das von seinen Vorgängern erreichte noch übertraf. Belege dafür sind leicht verfügbar. In diesem Fall gehört die US-Reaktion in die Kategorie (I): die Grausamkeiten werden noch verschärft.
B. Türkei: Selbst nach sehr konservativen Schätzungen entspricht das Ausmaß der Unterdrückung der Kurden in den 90er Jahren der im Kosovo. Es erreichte seinen Höhepunkt in den frühen 90er Jahren. Ein Indiz dafür ist die Flucht von über einer Million Kurden vom flachen Land in die inoffizielle kurdische Hauptstadt Diyarbakir zwischen 1990 und 1994, als die türkische Armee dieses Gebiet verwüstete. Das Jahr 1994 hat zwei traurige Rekorde zu verzeichnen: Es war «das Jahr der ärgsten Repression in den kurdischen Provinzen» der Türkei, wie Jonathan Randal von dort berichtete, und es war zugleich das Jahr, in dem die Türkei «der größte Importeur amerikanischer Militärgüter und damit der Welt größter Waffenaufkäufer» wurde. Während Menschenrechtsgruppen enthüllten, daß die türkische Regierung US-amerikanische Flugzeuge zur Bombardierung kurdischer Dörfer einsetzte, fand die Clinton-Administration Mittel und Wege, die Gesetze zu umgehen, die die Aussetzung solcher Waffenlieferungen bestimmen ähnlich wie im Falle Indonesien und anderswo. Sowohl Kolumbien als auch die Türkei begründen ihre (von den USA unterstützten) Grausamkeiten mit der Behauptung) daß sie ihre Länder vor terroristischen Guerillas schützen müßten. Gleiches behauptet die jugoslawische Regierung. Ein weiteres Beispiel für Fall (I): die USA tragen zur Eskalation der Grausamkeiten bei.
C. Laos: Jahr für Jahr kommen Tausende von Menschen, meist Kinder und arme Bauern, in der Ebene von Jars im Norden von Laos um, dem Gebiet der wohl schwersten Bombenangriffe auf zivile Ziele in der Geschichte, und wahrscheinlich auch der grausamsten: Washingtons wüster Angriff auf eine arme Bauerngesellschaft hatte mit seinen Kriegen in der Region kaum zu tun. Am schlimmsten war es nach 1968, als sich Washington unter dem Druck der Öffentlichkeit und der Geschäftswelt zu Verhandlungen gezwungen sah und die regelmäßigen Bombenangriffe auf Nordvietnam einstellte. Kissinger und Nixon ließen daraufhin ihre Flugzeuge Laos und Kambodscha bombardieren.
Die heutigen Toten dort sind Opfer der «bombies», winziger Anti-Personen-Waffen, weit schlimmer noch als Landminen. Sie wurden speziell zu dem Zweck gebaut, Menschen zu töten oder zu verstümmeln; gegen Lastwagen oder Gebäude z. B. sind sie wirkungslos. Die Ebene von Jars ist übersät von hunderten Millionen dieser mörderischen Geräte, die nach Angaben des Herstellers Honeywell eine Blindgängerrate von 20-30 Prozent haben. Dies verweist entweder auf eine bemerkenswert nachlässige Qualitätskontrolle - oder auf eine Strategie, die darauf abzielt, Zivilisten mit Verzögerung umzubringen. Die «bombies» machten nur einen Bruchteil der eingesetzten Kriegstechnik aus, zu ihr gehörten auch Flugkörper, die in Höhlen ein dringen, dort explodieren und die dort Schutz suchenden Familien vernichten sollten. Die «bombies» fordern, nach unterschiedlichen Angaben, noch heute jährlich einige hundert bis zu «landesweit 20000 Opfer», die Hälfte davon Tote; so berichtet Barry Wain, der langjährige Asienberichterstatter des Wall Street Journal, in dessen Asienausgahe. Nach vorsichtigen Schätzungen ist diese Krisensituation in etwa mit der des Kosovo vergleichbar, obwohl die laotischen Toten vorwiegend Kinder sind - mehr als die Hälfte nach Untersuchungen des Zentralkomitees der Mennoniten, das seit 1977 daran arbeitet, diese andauernden schlimmen Zustände zu lindern.
Es gab Bemühungen, diese humanitäre Katastrophe öffentlich zu machen und zu bekämpfen. So ist eine in Großbritannien beheimatete Organisation, die Mine Advisory Group (MAG), bemüht, die todbringenden Objekte aufzuspüren und zu entfernen. «Es fällt jedoch auf», wie britische Pressestimmen bemerken, «daß die USA im Kreis der wenigen westlichen Organisationen fehlen, die MAG unterstützen»; man hat sich jedoch dazu durchgerungen, einige laotische Zivilisten für diese Arbeit auszubilden. Mit einigem Unmut wird in der britischen Presse auch die Behauptung von Spezialisten der MAG vermerkt, daß die US-Behörden sich geweigert haben, ihnen «ungefährliche Mittel und Wege zur Verfügung zu stellen», die ihre Arbeit «wesentlich schneller und sicherer» machen könnten. Die aber bleiben Staatsgeheimnis der USA, wie die gesamte Angelegenheit. Die Presse in Bangkok berichtet darüber, daß in Kambodscha - besonders in den östlichen Regionen, wo 1969 die meisten Bomben fielen - ganz ähnliche Zustände herrschen. Hier entspricht die Reaktion der USA der Kategorie (II): Nichts tun.
Auch die Berichterstatter und Kommentatoren halten sich an diese Norm, nach der der Krieg gegen Laos ein «geheimer Krieg» sein sollte, was heißt: allgemein bekannt, jedoch verschwiegen, wie das auch für Kambodscha seit März 1969 galt. Ein extrem hohes Maß an Selbstzensur existierte - damals wie heute. Die Relevanz dieses schockierenden Beispiels sollte keines weiteren Kommentars bedürfen.
Weitere Beispiele zu den Handlungsmöglichkeiten (I) und (II) sollen hier unerwähnt bleiben, obgleich sie von noch schlimmeren Greueln strotzen - wie beispielsweise das Töten irakische Zivilisten mit einer besonders heimtückischen Form biologischer Kriegführung; «eine sehr schwere Entscheidung», kommentierte Madeleine Albright 1996 im Fernsehen, als sie zu der Tötung einer halben Million irakischer Kinder binnen fünf Jahren befragt wurde, «aber wir meinen, daß dieser Preis gerechtfertigt ist». Aktuelle Schätzungen gehen von monatlich 5000 getöteten Kindern aus, und nach wie vor ist der Preis «gerechtfertigt». An diese und weitere Beispiele sollten wir denken, wenn in Ehrfurcht gebietender Rhetorik zu vernehmen ist, daß der «moralische Kompaß» der Clinton-Administration endlich richtig funktioniere, wie das Beispiel Kosovo zeige.
Aber was macht dieses Beispiel eigentlich deutlich? Die Drohung mit NATO-Bomben hat - wie vorauszusehen war - zu einer Eskalation von Greueltaten der serbischen Armee und paramilitärischer Verbände geführt, und ebenso zum Abzug der internationalen Beobachtergruppe, die natürlich auch diesen Effekt hatte. Der Oberkommandierende, General Wesley Clark, sprach davon, es sei «absolut vorhersagbar», daß serbischer Terror und Gewalt mit dem Beginn des NATO- Bombenkrieges zunehmen werden, wie dann auch geschehen. Der Terror erreichte erstmals die Kosovo- Hauptstadt Pristina, und es gibt glaubwürdige Berichte über die Zerstörung von Ortschaften in großem Stil, von Mordanschlägen, von der Erzeugung großer Flüchtlingsströme, möglicherweise in der Absicht, einen Großteil der albanischen Bevölkerung zu vertreiben. All das eine «absolut vorhersagbare» Folge der Drohung mit und dann der Anwendung von Gewalt, wie General Clark richtig bemerkte.
Somit ist auch das Geschehen im Kosovo ein weiterer Beweis für die Handlungsweise (I): Man versucht, die Gewalt zu eskalieren - entsprechend eben dieser Erwartung.
Beispiele für die Kategorie (III) findet man mehr als genug, zumindest wenn man sich an die offiziellen Verlautbarungen hält. Sean Murphys untersucht in seinem jüngst erschienenen Standardwerk über «Interventionen aus humanitären Gründen» die einschlägigen Fälle nach dem Kellogg-Briand-Vertrag von 1928, der den Krieg achtete, und dann nach der Verabschiedung der UN-Charta, die die entsprechenden Bestimmungen verstärkte und präzisierte.
Hitlers und Mussolinies humanitäre Interventionen
Als prominenteste Beispiele für «humanitäre Interventionen » in der ersten Phase, so schreibt er, seien der Angriff Japans auf die Mandschurei, Mussolinis Einmarsch in Äthiopien und Hitlers Okkupation von Teilen der Tschechoslowakei zu nennen. Alle diese Kriegszüge waren von bombastischer humanitärer Rhetorik sowie sachlichen Rechtfertigungen begleitet. Mit der Befreiung der Mandschurei von den «chinesischen Banditen» wollte Japan dort ein «Paradies auf Erden» schaffen, unterstützt von einem führenden chinesischen Nationalisten, der immerhin weit glaubwürdiger war als eine jede der Figuren, die die USA bei ihrem Angriff auf Südvietnam auftun konnten. Mussolini befreite Tausende von Sklaven mit seinem Kreuzzug für die «westliche Zivilisation». Hitler verkündete die Absicht Deutschlands, den ethnischen Spannungen und Gewalttaten ein Ende zu machen, «die nationale Eigenart des deutschen und des tschechischen Volkes zu bewahren» durch eine Operation, «die getragen ist von dem dringlichen Wunsch, den wahren Interessen der Völker dieses Gebietes zu dienen» und die ihrem Wollen entspricht. Der slowakische Präsident bat Hitler darum, die Slowakei zum deutschen Protektorat zu machen.
Es ist eine nützliche intellektuelle Übung, diese obszönen Rechtfertigungen mit jenen zu vergleichen, die in der Nach-UN-Charta-Periode für Interventionen - einschließlich «humanitärer Interventionen» - angeboten wurden.
Das wohl schlagendste Beispiel dieser Periode für die Handlungsvariante (III) ist die Invasion Vietnams in Kambodscha im Dezember 1978; sie beendete Pol Pots Greueltaten, die damals ihren Höhepunkt erreicht hatten. Vietnam berief sich auf das Recht der Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff - eines der wenigen Beispiele aus der Nach-Charta-Periode, bei dem dies nachvollziehbar ist; Das «Rote Khmer»-Regime («Demokratisches Kampuchea», DK) führte mörderische Angriffe gegen Vietnam in dessen Grenzgebieten durch. Interessant war die US-Reaktion: Die Presse verurteilte die «Preußen» Asiens wegen empörender Verletzung internationalen Rechts. Für das Verbrechen, die Gemetzel von Pol Pot beendet zu haben, wurde Vietnam hart bestraft, zunächst durch eine (von den USA uuterstützte) Invasion Chinas, dann durch die Verhängung äußerst harter Sanktionen durch die USA. Die US-Regierung betrachtete das vertriebene DK-Regime als nach wie vor offizielle Regierung Kambodschas, wegen der «Kontinuität» zum Pol-Pot-Regime, wie das State Department betonte. Kaum verhüllt unterstützten die USA die «Roten Khmer» bei ihren fortgesetzten Angriffen in Kambodscha.
Dieses Beispiel erhellt einiges über die «Gewohnheit und Praxis», die der «sich herausbildenden Rechtsnorm für Interventionen aus humanitären Gründen» zugrunde liegt.
Trotz verzweifelter Anstrengungen einiger Ideologen, zu beweisen, daß Kreise quadratisch sind, bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, daß die NATO-Bombardements gegen Serbien die verbliebenen zerbrechlichen Strukturen internationalen Rechts weiter schwächen. In den Diskussionen, die zu der Intervention führten, haben die USA das verdeutlicht. Sieht man von Großbritannien ab (das etwa so unabhängig ist wie es die Ukraine in der Vor-Gorbatschow-Zeit war), waren die NATO-Staaten sehr skeptisch gegenüber dem Kurs der USA, waren sie speziell über das «Säbelrasseln» der Außenmninisterin Albright verärgert (Kevin Cullen, Boston Globe, 22. Februar). Heute wird die Opposition gegenüber dem Bestehen Washingtons auf Anwendung von militärischer Gewalt desto stärker, je näher man der Konfliktregion kommt, selbst innerhalb der NATO (Griechenland und Italien). Frankreich hatte sich für eine Resolution des Weltsicherheitsrates verwandt, mit der die NATO zur Entsendung von friedenserhaltenden Kräften ermächtigt werden sollte. Die USA lehnten das rundheraus ab und beharrten auf ihrem Standpunkt, «die NATO müsse unabhängig von den Vereinten Nationen handlungsfähig sein», wie Vertreter des State Department erklärten. Die USA lehnten es ab, in die NATO-Erklärung «das neuralgische Wort «ermächtigen» (authorize )» aufzunehmen, waren nicht bereit, sich der Autorität der UN- Charta und des internationalen Rechts zu unterstellen; nur das Wort «billigen» (endorse) wurde akzeptiert (Jane Perlez, New York Times, 11. Februar). Ähnlich waren schon die Bombenangriffe auf den Irak und deren zeitliche Festlegung unverhohlener Ausdruck einer Mißachtung der UNO und wurden auch so verstanden. Gleiches gilt für die Zerstörung der Hälfte der pharmazeutischen Produktion eines kleinen afrikanischen Landes wenige Monate zuvor. Auch dies wird offenbar nicht als Zeichen gesehen, daß der «moralische Kompaß» vom rechten Kurs abweicht - ganz zu schweigen von einem Sündenregister, das man gerade heute gründlich durchsehen müßte, würden Tatsachen bei der Definition von «Gewohnheit und Praxis» für bedeutsam erachtet.
Es könnte mit einigem Grund eingewendet werden, daß es auf eine weitere Demontage des Völkerrechts nicht mehr ankomme, so wie es schon einmal Ende der 30er Jahre seinen Sinn verloren hatte. Das Maß an Mißachtung, das die führende Weltmacht den Grundlagen der Weltordnung entgegenbringt, ist derart extrem geworden, daß nichts mehr zu diskutieren bleibt. Eine Durchsicht der internen Dokumente zeigt, daß Spuren dieses Trends schon sehr früh zu finden sind, bereits im ersten Memorandum des neu gegründeten Nationalen Sicherheitsrates [der USA] 1947. Unter Kennedy wurde dieser Trend offenkundig. Die hauptsächliche Neuerung der Reagan- und Clinton-Jahre ist, daß die Mißachtung internationalen Rechts und der UN-Charta völlig unverhüllt bekundet wird. Die dafür vorgebrachten Begründungen hätten ihren Platz auf den Titelseiten sowie in den Lehrplänen von Schulen und Universitäten finden müssen, wenn Wahrheit und Ehrlichkeit noch als herausragende Werte gelten würden. Höchste Autoritäten erklärten mit brutaler Offenheit, daß der Internationale Gerichtshof, die UNO und gleichartige Institutionen belanglos und unmaßgeblich geworden seien, weil sie den Anweisungen der USA nicht mehr folgten, wie das in der ersten Nachkriegszeit der Fall war.
Würde diese Haltung zur offiziellen Politik erklärt, wäre das wenigstens ein ehrlicher Standpunkt - zumindest wenn man auf den Zynismus verzichtete, sich zugleich in selbstgerechte Posen zu werfen und dabei die mißachteten Prinzipien internationalen Rechts als äußerst selektive Waffe gegen wechselnde Gegner zu schwingen.
Die schurkische Supermacht
Mit Reagan wurden die Wege zu dieser Politik geebnet, unter Clinton hat die Mißachtung der Weltordnung derart extreme Ausmaße angenommen, daß selbst «Falken» unter den politischen Analysten Besorgnis äußern. In der jüngsten Ausgabe der führenden Establishmcnt-Zeitschrift Foreign Affairs warnt Samuel Huntington davor, daß Washington gefährliche Wege beschreite. In den Augen eines großen Teils der Welt - wahrscheinlich des größten Teils, meint er - entwickeln sich die USA «zur schurkischen Supermacht», werden zunehmend als «die größte einzelne äußere Bedrohung für ihre Gesellschaften» angesehen. Eine realistische «Theorie der internationalen Beziehungen», so argumentiert er, geht davon aus, daß sich Koalitionen als Gegengewicht zu dieser «schurkischen Supermacht» herausbilden könnten. Immerhin ein pragmatischer Grund für die USA, den eingeschlagenen Weg zu überdenken. Amerikaner, die eine andere Vorstellung von ihrem Land wollen, sollten eine solche Rückbesinnung aus nicht allein pragmatischen Gründen fordern.
Was besagt das nun für die Frage: Was tun im Kosovo? Die Frage bleibt ohne Antwort. Die USA haben einen Weg eingeschlagen, der - wie sie selbst betonen - Greuel und Gewalt eskalieren läßt, «vorhersehbar »; eine Handlungsweise also, die einen weiteren Schlag gegen die internationale Rechtsordnung darstellt, die den Schwachen immerhin einen wenn auch begrenzten Schutz vor Räuberstaaten bietet. Die längerfristigen Konsequenzen sind kaum absehbar. Die Financial Times hat wohl recht, wenn sie (am 27. März) schreibt, daß «jede Bombe auf Serbien und jeder ethnische Mord im Kosovo es unwahrscheinlicher machen, daß Serben und Albaner künftig nebeneinander in einer Art Frieden leben können». Wie nicht unbemerkt geblieben ist, sind einige der zu erwartenden Langzeitfolgen von grauenvoller Art.
Ein Standardargument ist: Wir hätten doch etwas unternehmen müssen, wir könnten doch nicht untätig zusehen, wenn Greuel geschehen. Aber das ist nicht immer richtig. Zunächst gilt wohl immer das Prinzip des Hippokrates «Vor allem richte keinen Schaden an.» Sieht man keinen Weg, diesem elementaren Prinzip gerecht zu werden, dann sollte man nicht handeln. Neue Wege und Möglichkeiten sollten hingegen stets bedacht werden. Diplomatie und Verhandlungen sind nie am Ende.
Künftig wird das «Recht auf humanitäre Intervention » häufiger reklamiert werden - ob zurecht oder nicht -, zumal die Vorwände aus Zeiten des Kalten Krieges ihre Wirksamkeit verloren haben. Daher scheint es sinnvoll zu sein, die Meinungen angesehener Kommentatoren zu beachten - wenn schon nicht die des internationalen Gerichtshofes, der in einer Sache eine klare Entscheidung fällte, die von den USA nicht akzeptiert wurde und über deren Wesensgehalt nicht einmal berichtet wurde.
In den Disziplinen Internationale Beziehungen und Internationales Recht finden sich kaum höher respektierte Stimmen als die von Hedley Bull oder Louis Henkin. Schon vor 15 Jahren warnte Bull: «Einzelne Staaten oder Staatengruppen, die sich selbst zu autoritativen Richtern über die Weltgemeinschaft aufschwingen, und dies unter Mißachtung der Sicht anderer, stellen tatsächlich eine Gefahr für die Weltordnung und für wirksames Handeln auf diesem Gebiet dar.» In einem Standardwerk über Probleme der Weltordnung schreibt Henkin: «Maßnahmen, die zu einer Erosion des Verbots der Anwendung von Gewalt führen, sind beklagenswert, und die Argumente, die zur Rechtfertigung der Gewalt in solchen Fallen vorgebracht werden, sind nicht überzeugend, sondern gefährlich. Menschenrechtsverletzungen finden tatsächlich fast überall statt. Wäre es zulässig, sie mit Gewalt von außen aus der Welt zu schaffen, gäbe es kein Gesetz, das die Anwendung von Gewalt irgendeines Staates gegen irgendeinen anderen untersagte. Meiner Meinung nach sind nur mit anderen, gewaltfreien Mittel Menschenrechte zu schützen und sonstige Ungerechtigkeiten zu beheben, keinesfalls damit, daß man den Weg für Aggression freigibt und damit jeden Fortschritt im internationalen Recht und für eine Ächtung des Krieges und der Gewalt verbaut.»
Anerkannte Prinzipien des Völkerrechts und der Weltordnung, feierlich eingegangene Verpflichtungen aus Verträgen, Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofes, bedenkenswerte Meinungen hoch angesehener Kommentatoren - alles dies kann nicht automatisch einzelne Probleme lösen. Jedes Problem muß auf die gegebenen Möglichkeiten hin abgeklopft werden. Alle, die sich nicht auf das Niveau von Saddam Hussein begeben möchten, haben eine schwere Beweislast zu bewältigen, ehe sie - unter Bruch internationaler Gesetzlichkeit - mit Gewalt drohen oder Gewalt anwenden. Möglicherweise können solche Beweise erbracht werden, das aber muß dargelegt, nicht nur mit leidenschaftlicher Rhetorik proklamiert werden. Die Folgen solcher Verletzungen sind sorgfältig zu erwägen,speziell, Wenn sie als «vorhersehbar» beurteilt werden. Wer immer die Dinge auch nur einigermaßen ernsthaft betrachtet, muß auch die Gründe erwägen, die zu solchen Handlungen führen. Lobhudelei für unsere Führer und ihren «moralischen Kompaß» ist dafür kein Ersatz.

